Lieferbedingungen

Lagerung und Versand

Die Ware lagert vom Verkaufstag an für Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Verkäufer bzw. Lagerhalter ist zur Versicherung der Ware nicht verpflichtet. Die Versendung erfolgt stets für Rechnung und Gefahr des Käufers.

Lieferzeit

Die Lieferzeit ist ohne Gewähr, Schadensersatzansprüche aus Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt sowie unvorhergesehene Lieferverzögerungen wie Transport- oder Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Behinderungen durch behördliche Anordnungen und ähnliche Umstände, berechtigen zur Aufschiebung des Liefertermins ohne Schadensersatzpflicht. Wird die Ausführung des Vertrages über längere Zeit behindert, so sind wir berechtigt, ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

Prüfpflicht

Die von Ihnen bestellten Waren werden vom Hersteller einwandfrei verpackt und versendet. Wir möchten Sie bitten, die Sendung unmittelbar bei Anlieferung auf Vollständigkeit und evtl. Transportschäden zu prüfen. Diese Transportschäden müssen direkt vom Fahrer schriftlich bestätigt und erfasst werden. Nachträglich gemeldete Reklamationen können aus versicherungstechnischen Gründen nicht mehr anerkannt werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass bei der Anlieferung eine einwandfrei zugängliche Anfahrt zum Zielobjekt möglich ist.

Sachmängel

Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort und vor deren Verarbeitung oder Weiterverkauf unter genauer Angabe der behaupteten Mängel schriftlich erfolgen. Der Käufer ist vor der Be- und Verarbeitung der gelieferten Ware verpflichtet, sie auf ihre Eignung für seinen Verwendungszweck zu prüfen. Bei Veränderung, Verarbeitung oder unsachgemäßer Behandlung besteht keine Haftung für Sachmängel. Bei begründeter Mängelanzeige hat der Hersteller zunächst das Recht zur Nachlieferung. Sämtliche Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ansprüche aufgrund von Transportschäden können nur geltend gemacht werden, wenn bei Empfang der Ware Beschädigungen oder Verlust gemeldet und auf den Transportpapieren vermerkt werden.