Herstellergarantie

Garantiebedingungen

Die Garantie gilt nur für die erste Verlegung und für den ersten Nutzer. Sie gilt ausschließlich bei Nutzung im privaten Wohnbereich, außer in Feuchträumen, wie Badezimmer oder Sauna. Die Elemente müssen entsprechend den Verkaufsbedingungen und der Verlegeanleitung in den zugelassenen Einsatzbereichen verlegt worden sein. Insbesondere sollten bei trenovo Fußböden die Hinweise in der Verlegeanleitung zur Feuchtigkeitsprüfung der Unterböden und die Hinweise zur Verlegung auf Fußbodenheizung beachtet werden. Das Material ist vor Verlegung auf eventuelle Materialfehler oder Beschädigungen zu prüfen. Nicht bestimmungsgemäße Belastungen der Elemente sowie mechanische Beschädigungen und die nicht ordnungsgemäße Beachtung der trenovo Pflegeanleitung schließen Ansprüche aus dieser Garantie aus.

Garantieumfang

Bei einem anerkannten Garantiefall werden nach Wahl von trenovo die nicht ordnungsgemäßen Elemente repariert oder alternativ hierzu gleichwertiges Ersatzmaterial - soweit wie möglich aus dem gleichen Sortiment - für die gesamte zusammenhängende Fläche, in der der Garantiefall aufgetreten ist, gestellt. Das Ersatzmaterial kann von dem Kunden kostenlos, unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz von Demontage-, Verlege- oder Folgekosten, sowie auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst eingetreten sind, bei der ursprünglichen Verkaufsstelle, die sich aus der Originalrechnung ergibt, abgeholt werden.

Garantiedauer

Die Garantiedauer beträgt 12 Jahre beginnend mit dem Kaufdatum.

Garantiefall

Der Hersteller trenovo Treppensysteme e.K., Inh. Heinz Kottmann, Heidfeld 5, D-33142 Büren, im folgenden trenovo genannt, gewährt über die gesetzlichen Rechte nach § 437 BGB (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz) hinaus eine Garantie nach Maßgabe der folgenden Garantiebedingungen auf trenovo Trittstufen und trenovo Fußboden dahingehend, dass es bei den oben genannten Produkten innerhalb der Garantiedauer bei bestimmungsgemäßem Einsatz nicht zu einem Abrieb der Dekorschicht kommt. Als abgerieben gilt eine Stelle, deren Dekorschicht auf mindestens 1 cm2 Fläche bis auf das Trägermaterial entfernt ist, wobei von der Garantie ausgenommen sind. Abrieberscheinungen im Kantenbereich der einzelnen Elemente von der Garantie ausgenommen sind.

Anmeldung des Garantiefalls

Jede Beanstandung muss bei trenovo schriftlich unter Vorlage der Originalrechnung, die als Garantieurkunde gilt, erfolgen. Kann die Originalrechnung nicht mehr vorgelegt werden, ist der Garantieanspruch ausgeschlossen. Nach Eingang der Anzeige bei trenovo hat trenovo innerhalb von vier Wochen dem Kunden gegenüber zu erklären, ob ein Garantiefall anerkannt wird. Erfolgt keine Mitteilung innerhalb dieser Frist, gilt der Garantiefall als abgelehnt. Während dieses Zeitraums ist trenovo oder einem von ihr beauftragten Dritten die Besichtigung der beanstandeten Elemente vor Ort zu gewähren, um die Berechtigung des Anspruchs zu prüfen.

Verjährung des geltend gemachten Garantieanspruchs

Durch den Garantiefall verlängert sich die Garantiefrist nicht. Die Ansprüche aus dieser Garantie verjähren in sechs Monaten, beginnend mit dem Eingang der schriftlichen Beanstandung des Kunden bei trenovo, frühestens jedoch mit Ablauf der Garantiefrist.